Jahresbericht Gefahrgut automatisch erstellen

Von 3 Tagen manueller Arbeit auf 10 Minuten: ADRLY generiert Ihren ADR-konformen Jahresbericht auf Knopfdruck – mit allen Pflichtangaben, fertig zum Unterschreiben.

✓ 7 Tage kostenlos ✓ Keine Kreditkarte ✓ ADR-konform

Das Problem: Jahresbericht Gefahrgut kostet Sie Tage

Kennen Sie das? Jedes Jahr dasselbe Spiel...

Daten aus 10+ Excel-Tabellen

Transportlisten, Schulungsnachweise, Prüfprotokolle – alles verstreut in verschiedenen Dateien und Ordnern.

3 Tage Zeitaufwand

Daten sammeln, konsolidieren, formatieren, prüfen – und dann nochmal prüfen. Jedes Jahr aufs Neue.

Fehlerrisiko bei Kontrollen

Fehlende Angaben, falsche Zahlen, vergessene Vorfälle – bei der Behördenkontrolle wird es peinlich.

Die Lösung: Jahresbericht auf Knopfdruck

ADRLY sammelt alle Daten automatisch – Sie klicken nur noch "Erstellen"

Automatische Datenerfassung

Alle Transporte, Vorfälle und Schulungen werden das ganze Jahr über erfasst

  • Transportbewegungen automatisch dokumentiert
  • Vorfälle strukturiert erfasst
  • Schulungsnachweise digital hinterlegt
  • Prüftermine und -ergebnisse gespeichert

ADR-konforme Formatierung

Der Bericht erfüllt alle Anforderungen nach ADR 1.8.3.3

  • Alle Pflichtangaben automatisch enthalten
  • Professionelles Layout
  • Unterschriftsfeld integriert
  • Direkt als PDF exportieren

Historische Vergleiche

Erkennen Sie Trends und dokumentieren Sie Verbesserungen

  • Jahresvergleiche auf Knopfdruck
  • Trendanalysen automatisch
  • Maßnahmen-Tracking
  • Fortschritte dokumentiert

So erstellen Sie Ihren Jahresbericht Gefahrgut

In 3 einfachen Schritten zum fertigen Bericht

1

Daten werden automatisch gesammelt

Während des Jahres erfasst ADRLY alle relevanten Daten: Transporte, Vorfälle, Schulungen, Prüfungen. Sie arbeiten einfach wie gewohnt – nur digital.

2

Klicken Sie auf "Jahresbericht erstellen"

Am Jahresende wählen Sie den Zeitraum und klicken auf den Button. ADRLY konsolidiert alle Daten und formatiert den Bericht nach ADR-Vorgaben.

3

PDF exportieren & unterschreiben

In unter 10 Minuten haben Sie einen vollständigen, unterschriftsfertigen Jahresbericht. Exportieren Sie als PDF und archivieren Sie digital.

Was muss im Jahresbericht Gefahrgut stehen?

Pflichtangaben nach ADR 1.8.3.3 – ADRLY deckt alles ab

Angaben zum Unternehmen

Name, Anschrift, Tätigkeitsbereich – automatisch aus Ihren Stammdaten

Angaben zum Gefahrgutbeauftragten

Name, Schulungsnachweis-Nummer, Gültigkeitsdatum

Art und Menge der Gefahrgüter

Übersicht aller beförderten Gefahrgüter, UN-Nummern, Klassen

Unfälle und Zwischenfälle

Dokumentation aller Vorfälle mit Datum, Ursache, Maßnahmen

Durchgeführte Schulungen

Übersicht aller Unterweisungen und Schulungen mit Teilnehmern

Kontrollen und Ergebnisse

Durchgeführte Prüfungen, festgestellte Mängel, eingeleitete Maßnahmen

Empfehlungen und Maßnahmen

Verbesserungsvorschläge für das kommende Jahr

Häufige Fragen zum Jahresbericht Gefahrgut

Alles, was Sie wissen müssen

Der Jahresbericht muss gemäß ADR 1.8.3.3 folgende Angaben enthalten: Angaben zum Unternehmen und Gefahrgutbeauftragten, Art und Menge der beförderten Gefahrgüter, Auflistung von Unfällen und Zwischenfällen, durchgeführte Schulungen und Unterweisungen, Kontrollen und deren Ergebnisse, sowie Empfehlungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit.

Der Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten muss mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Bei ADRLY werden alle Berichte automatisch archiviert und sind jederzeit abrufbar – Sie müssen sich keine Sorgen um die Aufbewahrung machen.

Der Jahresbericht muss zeitnah nach Ablauf des Geschäftsjahres erstellt werden. Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, jedoch sollte er spätestens im ersten Quartal des Folgejahres fertiggestellt sein, um bei Behördenkontrollen vorlegen zu können.

Es gibt keine vorgeschriebene Vorlage – der Bericht muss lediglich alle Pflichtangaben nach ADR 1.8.3.3 enthalten. ADRLY verwendet ein professionelles, bewährtes Format, das alle Anforderungen erfüllt und von Behörden akzeptiert wird.

Der Jahresbericht muss vom Gefahrgutbeauftragten unterschrieben werden. Zusätzlich sollte die Unternehmensleitung den Bericht zur Kenntnis nehmen – dies dokumentiert, dass die Geschäftsführung über die Gefahrgutaktivitäten informiert ist.

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